Scheinbare Orte (Auswahl)


Ort, scheinbarer, Locus apparens, Lieu apparent. Der Ort, an welchem man, dem über das Gesehene gefällten Urtheile gemäß, einen Gegenstand oder ein Bild desselben zu sehen glaubt, heißt der scheinbare Ort des Gegenstandes oder des Bildes. Die Begriffe vom optischen Orte und scheinbaren Orte sind verschieden. Bey jenem kömmt es auf reine optische Darstellung, bey diesem zugleich auf ein Urtheil an: jener bezieht sich allezeit auf eine Fläche, als Hintergrund, dieser ist auch ohne dergleichen Beziehung gedenkbar. Der optische Ort ist nicht allezeit scheinbarer Ort, sondern nur dann, wenn man die Entfernung des Gegenstandes oder Bildes vom Hintergrunde nicht wahrnimmt.
(Physikalisches Wörterbuch von Johann Samuel Traugott Gehler, Leipzig 1798)